Anton-Günther-Straße 2 b · 09212 Limbach-Oberfrohna
Ein Energieausweis ist erforderlich bei Neuerrichtung, wesentlicher Änderung, bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Gebäuden.
Bedarfsausweis
· auf alle Wohngebäude anwendbar
· vom Nutzerverhalten unabhängiges Ergebnis
· persönliche Begehung des Gebäudes mit Datenaufnahme
· neben der Nachweiserbringung können Modernisierungsempfehlungen
benannt werden und deren Einsparpotential
· in Verbindung mit einer geförderten oder bezuschussten Vor-Ort-Beratung
ist eine erhebliche Kostenreduzierung möglich
Verbrauchsausweis
· formeller Vorgang auf Grundlage individueller Energieverbrauchswerte
· bei 1-4 WE nur möglich wenn energetische Sanierung realisiert wurde
(Bauantrag nach 78´ oder saniert auf Niveau der 1. WSchV)
· nur anwendbar wenn verlässliche Energieverbräuche vorliegen
· kostengünstigere Erstellung möglich durch geringeren Aufwand
· qualifizierte Modernisierungsempfehlungen sind nicht möglich
· keine Nutzung für weitere Berechnungen möglich
· keine Förderung
Durch die EU-Richtlinie 2002/91/EG wurde eine nationale Gesetzgebung zum Energieausweis erforderlich, welche mit der Ausweitung der EnEV umgesetzt wurde.